Historisches Gruiten

Historisches

Gruiten


Stammtisch „Geschichte und Geschichten“

An jedem Montag treffen wir uns um 15 Uhr im Predigthaus (Pastor-Vömel-Str. 47) und freuen uns über jeden, der sich zu uns gesellt, vielleicht etwas aus der Geschichte unserer Gemeinde zu erzählen hat, vielleicht alte Unterlagen aus seinem „Schatzkästchen“ mitbringt (z.B. alte Zeitungsartikel oder alte Fotos) oder uns einfach nur hilft, auf alten Fotos Personen zu identifizieren, deren Namen wir nicht kennen.

Lothar Weller, Johann Peter Kratz
Zur Geschichte der Gemeinde
16. Jahrhundert

Die Ursprünge der reformierten Gemeinde Gruiten liegen weitgehend im Dunkel der Geschichte. Schriftliche Zeugnisse aus dem 16. Jahrhundert und selbst bis über das Ende des Dreißigjährigen Krieges hinaus sind nicht nur in Gruiten selten. Die wenigen bekannten Zeitzeugnisse lassen eine exakte Datierung der Entstehung einer evangelisch gesinnten Gemeinde in Gruiten nicht zu; trotzdem ist davon auszugehen, dass sie bereits im 16. Jahrhundert bestand. Dass die Reformation nur in Schöller, das bereits 1589 durch einen Prediger an der ersten Bergischen Synode der Reformierten beteiligt war, Einzug gehalten hat, ohne dass Gruiten davon berührt gewesen wäre, ist schon allein wegen der engen verwandtschaftlichen und nachbarschaftlichen Verbindungen zwischen Gruiten, Obgruiten und Schöller unwahrscheinlich. Hinzu kommt, dass die herrschaftlichen Grenzziehungen dazu geführt hatten, dass einige Gruitener Höfe (Hermgesberg, Pelzers, Beusenberg z.B.) näher an Schöller als am Dorf Gruiten lagen. Und umgekehrt lagen fast alle Höfe von Obgruiten (das kirchlich zu Schöller gehörte!) viel näher am Dorf Gruiten als an Schöller. Gruiten und Schöller werden in dieser Zeit häufig in einem Atemzug genannt, wenn es um die evangelischen/reformierten Gemeinden geht.

1604

Gruitens katholischer Pastor verklagt den reformierten Pastor in Schöller bei der Regierung, dass dieser ihm seine Gemeinde entführe. Die weltliche Obrigkeit vertreibt daraufhin den reformierten Pastor Viti aus Schöller, so dass die Reformierten in Schöller und Gruiten nun ohne Prediger sind.

1605

Erste Erwähnung Gruitens in den Protokollen der (reformierten) Bergischen Synode: "Es ist auch begehrt worden von den kirchen zu Grüten und Schöller, daß das verfallen werk der christlichen disciplin bei ihnen widerumb möchte angefangen werden, [...]". (Eines der Zeugnisse dafür, dass in Gruiten bereits vor dieser Zeit eine Gemeinde bestand, die sich von der katholischen Kirche abgewandt hatte.)

1609

Anerkennung aller christlichen Religionen durch den Kurfürsten von Brandenburg und den Pfalzgrafen von Neuburg. "Diese neue Lage veranlaßte damals die reformierten Gemeindeglieder von Gruiten und Schöller sehr schnell, ohne Rücksicht auf das Besetzungsrecht der Kirchenpatrone, den reformierten Henricus Hombergensis als Pfarrer [...] der beiden Gemeinden zu berufen. Es wurde ihm das katholische Küster- und Schulhaus Kremers [in Gruiten!] zur Wohnung bereitgestellt." (zitiert aus: Fritz Breidbach, Gruiten..., 1970)

1611

Joannes Lethmath, ursprünglich katholischer Priester in Gruiten, wird als reformierter Prediger der Gemeinde Gruiten in die Bergische Synode aufgenommen. Nach Lethmathes Tod (1615) wird jedoch vom Kloster Gräfrath wieder ein katholischer Priester in Gruiten eingesetzt und den Reformierten durch die weltliche Obrigkeit die Nutzung der Kirche (Ende des 11. Jh. erbaut) und des Pfarrgutes untersagt. Die Reformierten hielten sich daraufhin wieder an die Nachbargemeinden.

1617-1673

Auch während des 30-jährigen Krieges ist die reformierte Gemeinde Gruiten nicht zerfallen: 1647 nimmt wieder ein Ältester aus Gruiten an einer Synode teil. 1665 bis 1670 nehmen Gruitener Reformierte an mehreren Synoden teil, um sich Unterstützung gegen die Einschränkung ihrer Rechte zu sichern. Dabei wird deutlich und durch vereidigte Zeugen bestätigt, dass sie von 1617-1660 die ehem. kath. Schule besessen und darin reformierten Schulunterricht und Gottesdienst abgehalten haben.

1674

Nachdem (auch) der reformierten Gemeinde Gruiten durch den Religionsvergleich der regierenden Fürsten das Recht auf öffentliche Religionsausübung zugesprochen worden ist, endet die etwa 100-jährige wechselvolle Zeit, in der die Gemeinde zumeist nur im Verborgenen bestehen konnte.

1675

Mit dem Prediger Thomas Kolhagen beginnt die bis heute andauernde Zeit, in der die reformierte Gemeinde Gruiten ununterbrochen einen eigenen Prediger/Pastor/Pfarrer hat. Von nun an werden Taufen, Eheschließungen und Todesfälle in Kirchenbüchern aufgezeichnet und die Beschlüsse des Konsistoriums/Presbyteriums in Protokollbüchern festgehalten.

1678

Die Gemeinde erhält ein Siegel; es ist durch die Jahrhunderte bis in die Gegenwart unverändert geblieben.

1682

Bau des Predigthauses. Bis dahin war der Gottesdienst in Privathäusern abgehalten worden, denn die Nutzung der Ende des 11. Jahrhunderts erbauten Gruitener Kirche war der reformierten Gemeinde 1611 verboten worden. Auch hatte der Prediger bis dahin keine eigene Wohnung in Gruiten und wohnte mit seiner Familie abwechselnd auf den umliegenden Höfen. Nun zog er ins Predigthaus, musste sich aber die wenigen dort vorhandenen Räume bis etwa 1696 mit dem Lehrer teilen. Das Predigthaus diente 225 Jahre lang (auch) als evangelische Schule (bis 1906).

1696

Kauf einer alten strohgedeckten Kate in der Nähe des Predigthauses als Wohnung für den Prediger und seine Familie. Das Haus ist aber in so schlechtem Zustand, dass es nicht erhalten werden kann, sondern später abgerissen werden muss. An dessen Stelle wird 1764 dann das Pfarrhaus gebaut.

1719-1721

Bau der Kirche auf dem bis dahin freien Platz zwischen dem Predigthaus und der später abgerissenen alten Kate. Die äußere und innere Schlichtheit des Kirchengebäudes und die im Gegensatz dazu aufwändig geschnitzte Kanzel sind Zeichen für das reformierte Bekenntnis der Gemeinde. Eine Glocke konnte aus Geldmangel erst etwas später angeschafft werden; sie läutete erstmals im Dezember 1722.

1764

Fertigstellung des Pfarrhauses auf dem Grundstück der verfallenen Kate. Damit ist das Ensemble aus Predigthaus, Kirche und (altem) Pfarrhaus – das Herzstück des historischen Dorfes Gruiten – komplett. In diesem Pfarrhaus wohnen in den folgenden knapp 200 Jahren die Pastorenfamilien, danach von 1964 bis 2005 die Küsterfamilien. Seit 1965 befindet sich (auch) das Gemeindeamt darin.

1835

Die in Gruiten wohnenden Lutheraner, die bisher der lutherischen Gemeinde Mettmann angehörten, schließen sich der reformierten Gemeinde Gruiten an.

1839

In die Kirche wird die erste Orgel eingebaut (1939/40 durch eine zweite, 1991 durch eine dritte ersetzt). Das Orgelgehäuse ist bis heute fast unverändert erhalten geblieben.

1863

Die Gemeinde legt einen neuen Friedhof an. Bis dahin wurden auch die Reformierten auf dem wahrscheinlich schon 1445 entstandenen Friedhof an der Gruitener Kirche aus dem 11. Jahrhundert beerdigt.

1884

Anbau eines Gemeindesaals an das Pfarrhaus von 1764. Er ist schon bald zu klein, so dass kurz vor dem 1. Weltkrieg das Gemeindehaus gebaut wird.

um 1890

In dieser Zeit entstehen die meisten Vereine und Chöre der Gemeinde.

1902

Durch Ministererlass werden fast alle Obgruitener Reformierten in die Kirchengemeinde Gruiten eingegliedert. Bisher gehörten sie zur Kirchengemeinde Schöller.

1905

Die Elektrizität hält Einzug in Gruiten. Bisher leuchteten Petroleumlampen in der Kirche; jetzt strahlt dort erstmals elektrisches Licht.

1913/14

Bau des Gemeindehauses mit großem Gemeindesaal. Hier befindet sich bis 1965 auch das Gemeindeamt, von 1945 bis 1990 der Kindergarten und ab 1992 der Kinderhort.

1924

Als Ersatz für die im 1. Weltkrieg (1917) eingeschmolzene Kirchenglocke wird eine neue angeschafft.

1945

Das Kirchenfenster mit den kleinen Glasscheiben von 1721 zur Erinnerung an die Personen, die sich um den Bau der Kirche besonders verdient gemacht haben, wird durch einen Bombenangriff zertrümmert. Nur 5 der Erinnerungsscheiben bleiben unversehrt und werden 1948 in ein neues Fenster eingefügt.
Gründung des Kindergartens (bis 1990 im Gemeindehaus).

1954

Die Kirche erhält neue Glocken. Die alten waren während des 2. Weltkrieges (1942) eingeschmolzen worden.

1961

Fertigstellung des neuen Pfarrhauses (zwischen Gemeindehaus und Friedhof gelegen).

1990

Umzug des Kindergartens in moderne und großzügige Räume (umgebaute Fabrikhalle der ehem. Weberei Edelhoff).

1992

Eröffnung des Kinderhorts im Anbau des Gemeindehauses.

1994

Fertigstellung des neu erbauten Elisabeth-Strub-Hauses und Erstbezug der darin zur Verfügung stehenden Seniorenwohnungen.

2002

Die Kirchturmspitze ist von Wind und Wetter so stark geschädigt, dass sie vollkommen erneuert werden muss. Nun ziert eine Kopie des Posaunenengels von 1721, aus vergoldetem Edelstahl gefertigt, die Spitze des Kirchturms.
Geschichten

Tanzen, kegeln und kartenspielen sonntags streng verboten 


Polterabend mit Brautentführung

Im Jahre 1681 gab es offenbar in der damals noch ganz jungen Gemeinde einen Streit zwischen den Gemeinde-Ältesten und dem Prediger/Pastor darüber, wie auf Sitten und Gebräuche zu reagieren sei, die im Widerspruch zu den kirchlichen Geboten stehen. Die Ältesten hatten in einer Consistoriums-Sitzung auf die Frage, was sie in der Gemeinde "ergerlich beobachtet hetten" vorgetragen, "daß des junge Volck leider noch von dem licht fertigen [leichtfertigen] danzen und speilen [tanzen und musizieren] nicht ab zu bringen wehre und [es] unmuglich ganzlich ab zu schaffen [sei]". Hier klingt Verständnis der Alten für die Jungen durch, das im weiteren Verlauf der Sitzung zu deutlichen Meinungsverschiedenheiten führt. Aber zunächst geht es im Protokoll der Sitzung so weiter: "... auch ist geklagt worden über daß ungottliche unweßen welches noch in schwang ginge, daß nemlich mäner und jungen, wan etwa ein Brautigam fur der copulation [vor der Hochzeit] ... nachtlicher weile in der braut behaußung sich auf hält, aldan auß hollen und auf heben thetten[,] nach dem wirthauß mit gewalt furthen, alda mit freßen und sauffen ganz ergerlich die ganze nachten zu brachten ...". Offenbar steckt hinter dieser drastischen Beschreibung das, was wir heute einen Polterabend mit Brautentführung nennen würden, und bis hierhin klingt der Protokolltext auch gar nicht nach Streit, sondern eher nach Einigkeit. Aber dann kommt die Frage, "was in solcher sachen zu thun wehre", und der Prediger ist wohl der Meinung, dass ganz energisch eingeschritten werden müsse. Offenbar aber nicht so die Ältesten, denn der Prediger notiert im Protokoll "darauf wird geantwort, daß weilen der prediger auf der gemeinen beuttel muste er halten werden [was etwa so viel heißt wie: solange der Prediger von der Gemeinde bezahlt wird], wan nun der selbige [der Prediger], solche verbrecher worde straffen...", würden sie ihm das Gehalt verweigern. Da ihn die Ältesten mit solchen "trotzen wortten abfertigten" und er sich mit seiner Meinung im Consistorium nicht durchsetzen konnte, wurde letztlich beschlossen, "solches der class [der Synode des Kirchenkreises] fur zu tragen, und ihr gutt finden dar uber ein zu hollen". Wie dieser Streit "Kirchenzucht kontra Sitten und Gebräuche" ausgegangen ist, ist leider nicht bekannt. Aber jedenfalls hat sich der damalige Prediger offenbar zunächst von der Drohung, ihm kein Gehalt mehr zu zahlen, nicht einschüchtern lassen.

Lothar Weller

Tanzen, kegeln und kartenspielen sonntags streng verboten

Die alten Unterlagen in unserem Gemeindearchiv zeigen, wie ernst vor fast 300 Jahren die Beachtung des dritten Gebots "Du sollst den Feiertag heiligen" genommen wurde. Im Laufe des Jahres 1714 mussten sich etliche Gemeindeangehörige wegen ungebührlichen Verhaltens, vor allem wegen tanzens, kegelns und kartenspielens am Sonntag, vor dem Consistorium (Vorläufer des heutigen Presbyteriums, dem die Gemeindeältesten und der Pastor/Prediger angehörten) verantworten. Fast ohne Ausnahme wurden sie "hart bestraffet und von des Herrn Abendmahl zu ihrer schande abgehalten"; so steht es in den Protokollen der Consistoriums-Sitzungen.
 
Zu dieser Zeit war die Anwendung der Kirchenzucht, also die Verfolgung und Bestrafung von Verfehlungen, insbesondere Missachtungen der Gebote und der Regeln der reformierten Kirche, in Gruiten noch sehr lebendig. Der folgende Auszug aus dem Protokoll der Sitzung vom 29.7.1714 (den ich zum besseren Verständnis etwas gekürzt sowie an den heutigen Sprachgebrauch und die heutige Schreibweise angepasst habe) zeigt dies sehr deutlich:
 
Weil leider trotz aller öffentlichen Mahnungen in den Predigten, der Sabbat, der Tag des Herrn, im Dorf bei den Wirtshäusern bisher oftmals von etlichen Gemeindegliedern sehr entheiligt worden ist durch Kegelspielen, wobei geflucht, geschworen, gestritten wird und auch andere Sünden begangen werden, die bei den Frommen Ärgernis, bei anderen Anstoß erregen, und durch diese Sabbatschänderei Gottes Zorn gereizt wird, hat das Consistorium aus Liebe zu Gottes Ehre zur Abschaffung solcher Ärgernisse und offenbarer Sünden einhellig beschlossen, dass sowohl die Wirte im Dorf, die das Kegeln am Tage des Herrn weiter dulden, als auch deren Gäste, die auf den Kegelbahnen sich einfinden, von nun an ohne Ansehen der Person hart bestraft und von des Herrn Abendmahl zu ihrer Schande ausgeschlossen werden sollen. Das Consistorium beschließt außerdem, dass der Pastor diesen Beschluss am nächsten Sonntag vor dem Segensspruch der Gemeinde zu jedermanns Warnung bekannt machen soll.
 
Nicht nur die Gemeindeangehörigen wurden in dieser Zeit aufgerufen, Verstöße dem Consistorium anzuzeigen, auch Anzeigen aus anderen Gemeinden wurden aufgegriffen. So wurde ein Gemeindeangehöriger von einem Ältesten der Gemeinde Mettmann "bey uns verklaget", weil er "zu medman in des mezemachers hauß beym baß und violenspiel soll getanzet" ... "und sonsten auch aufm kirchhoff sich ärgerlich angestellet" haben soll. Der Beschuldigte "erscheinet vor dem consistorio; er gestehet solches, ist auch daruber scharff bestraffet, und zum vorsichtigeren wandel angemahnet, und bezeugt auch daruber sein leidwesen, mit verheißung hinfuhro christlicher zu leben, soll aber umb ostern nicht zum h. Abendmahl gehen, sondern biß aufs pfingstfest davon abbleiben, und ehe alßdan die vorbereitung gehalten wird, soll er bey mir [zum Prediger/Pastor] kommen und fragen ob auch weitere klagen von ihm vernohmen, darnach man durch einen Eltesten sich erkundigen wird, und wan man verstanden daß er sich in seinem wandel gebeßert, so soll er umb pfingsten zum h. Abendmahl zugelaßen werden."
 
Eine andere Stelle in den Protokollen lässt vermuten, dass das Consistorium auch anonymen Anzeigen nachgegangen ist: "Dieweilen mir Predigeren heimlich ist benachrichtet, daß unser schulmeister ...[mit zwei weiteren Gemeindeangehörigen] am welschen Hauß bey wilhelm ... in deßen gegenwart und bewilligung am vergangenem bettag abends miteinander das gottlose hochstärgerliche chartenspiel gehalten, so bin ich mit zuziehung eines Eltesten Tonesen aufm Quall, den 24. dec. zu einem jeden derselben gegangen, umb darnach zu vernehmen ob solches wahr; und da sie solches endlich bekennet, dieselbe daruber in gegenwart des eltesten hart bestraffet; damit nun aber solch gottloses Verfluchtes spiel [...] nicht wiederumb einreißen möge, so hat consistorium einhellig beschloßen, daß so wol der wirth wilhelm ..., alß [auch die anderen] chartenspieler so lange vom Abendmahl des Herrn sollen abgehalten werden, biß sie ihre buße daruber vorm consistorio bezeugen, mit anverheißung daß sie niemahlen mehr solch gottloses spiel halten, oder in solcher gesellschaft sich einlaßen wollen."
 
Aber auch von "verzeihen" ist in den Protokollen die Rede. So heißt es z.B. in einem für die damaligen Verhältnisse offenbar sehr schwerwiegenden Fall von Verfehlung, bei dem Mitglieder des Consistoriums, die "abends nach gehaltenem consistorio ins quallerhauß gegangen sind, [um] in mäßigkeit einen trunck zu thun" von einem Gemeindeangehörigen "gleich allzumahl angefeindet, heftig gescholten und gefluchet seind", so dass das Consistorium "uber diese harte beschimpfung, lästerung und schandung ist [...] sehr empfindlich, und ertheilet furs erste daß der lästerer und schänder, da ihm niemand unter ihnen die geringste anlaß darzu gegeben, doch unverdient also liebloß und gottloß mit ihnen verfahren, daruber offentlich an einem tage des Herrn morgens vorm lezten gesang, offentlich vor der ganzen Gemeine seine buße daruber bezeugen solle" und endlich mit einer Strafe von 8 Reichstalern "fur unsere Reformirte armen" und "einem schriftlichen revers mit eigener hand unterschrieben" abgeschlossen wurde: "prediger und consistorium verzeihen ihm darauf von herzen alle ihnen bißher angethanene beleidigungen, und nehmen ihn als einen bruder in ihre Gemeinschaft wider an".
 
Außerdem zeigt sich das Consistorium großzügig, indem es beschließt, dass "von [den] 8 Reichsthalern, welche Johann ... zum zeichen seiner buße fur die armen giebt, dafur ein Neutuch aufm tisch im Kirchhauße soll gekauft werden; [und]... dem Johann ... auf sein begehren dabey verheißen, daß wan er, oder seine frau oder Kinder werden sterben, sie bey dehro begrabung jedesmahl das Neue tuch unentgeltlich uber die todtenlade zu legen, darreichen wollen."

Lothar Weller

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